Jährlich findet ein Austauschprogramm statt, an welchem sich Grundschullehrkräfte und Sekundarschullehrkräfte der Klassen 5 und 6 bewerben können. Grundlage des Programms sind Vereinbarungen zwischen dem französischen Erziehungsministerium und dem Bevollmächtigten der Bundesrepublik Deutschland für kulturelle Angelegenheiten im Rahmen des Vertrages über die deutsch-französische Zusammenarbeit. Die allgemeine Koordinierung liegt beim DFJW (Deutsch-Französisches Jugendwerk). Ziel des Programms ist es, Kinder im Grundschulalter mit der deutschen bzw. französischen Sprache vertraut zu machen, wobei der Unterricht bis zum Anschluss an den Fremdsprachenunterricht in weiterführenden Schulen stattfinden soll. Daher unterrichten Austauschteilnehmende in Frankreich in der Regel Kinder im 4. und 5. Schuljahr, in den meisten Bundesländern im 3. bzw. 4. Schuljahr. Das Programm dient ebenfalls der sprachlichen Aus- und Fortbildung der Teilnehmenden und deren Einführung in die Didaktik der Fremdsprachenarbeit im Elementar- bzw. Primarbereich. So können die Teilnehmenden nach ihrer Rückkehr sowohl Deutsch als auch Französisch als Fremdsprache unterrichten.
Einsatz der französischen Lehrkräfte in Deutschland
Die aufnehmenden Schulen verpflichten sich, den Lehrkräften zu Beginn Ihres Einsatzes eine ausreichende Hospitationszeit mit anschließender schulinterner Unterrichtsreflexion einzuräumen (mindestens 20 Stunden in den ersten vier Wochen), damit sie sich mit neuen pädagogischen Methoden und einem anderen Schulsystem vertraut machen können. Bei den Teilnehmenden aus Frankreich handelt es sich ausschließlich um Grundschullehrkräfte (zur französischen Grundschule gehört die école maternelle sowie 5 Jahre école élémentaire), ab dem Schuljahr 2025/26 ggf. auch um einzelne Sekundarstufenlehrkräfte. Sie unterrichten in Deutschland im Rahmen des Programms vorrangig Französisch an der Grundschule. Unter Vorbehalt der Zustimmung können der Lehrkraft zusätzliche Tätigkeiten übertragen werden: Sport-, Musik- oder Kunstunterricht, Einsatz im Kindergarten oder in der Sekundarstufe 1, Erarbeitung von Unterrichtsmaterial, Sprachausbildung der Kollegeninnen und Kollegen. Die Lehrkraft aus Frankreich nimmt so weit wie möglich am Schulleben teil (z. B. Verfassen von Beurteilungen, Anwesenheit bei Besprechungen und Elternabenden usw.). Wie für die deutschen Lehrkräfte gelten für die französischen Lehrkräfte alle Regelungen des Bundeslandes und der Einsatzschule, insbesondere auch hinsichtlich der Arbeitszeit (Stundendeputat, Ferien, etc.). Die Lehrkräfte bekommen vor Beginn ihres Einsatzes eine schulinterne Ansprechperson/Begleitung benannt, an welche sie sich mit Fragen wenden können. Die Ländervertreterinnen und Vertreter stehen ebenfalls als Ansprechpartner zur Verfügung.
(https://www.ofaj.org/Merkblatt)